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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“.
Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 9. Dezember 2016 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“ oder „DCGK“) in der Fassung vom 5. Mai 2015 bzw. ab deren Geltung in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:
a) Nach dem im Februar 2017 neu eingefügten Satz 2 in Nummer 4.2.3 Abs. 2 DCGK soll die mehrjährige Bemessungsgrundlage der variablen Vorstandsvergütung im Wesentlichen zukunftsbezogen sein. Die variable Vergütung des HHLA-Vorstands bemisst sich demgegenüber im Wesentlichen an der Erreichung bestimmter Kennzahlen bzw. Zielgrößen für den Drei-Jahres-Durchschnitt des aktuellen und der beiden vorherigen Geschäftsjahre. Eine Anpassung der Vorstandsverträge an die neue Empfehlung erschien wenig praktikabel, da die Verträge für eine feste Laufzeit abgeschlossen wurden und nicht einseitig abänderbar sind. Unabhängig davon ist die variable Vergütung des HHLA-Vorstands auch in ihrer derzeitigen Ausgestaltung auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet.
b) Nach dem ebenfalls geänderten Satz 1 in Nummer 5.4.1 Abs. 2 DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung neben der Benennung konkreter Ziele ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen – neben der Berücksichtigung der für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele – die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben (Nummer 5.4.1 Abs. 4 Satz 1 DCGK). Nach Nummer 5.4.1 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 DCGK sollen ferner – durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzte – Lebensläufe für alle Aufsichtsratsmitglieder auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht und jährlich aktualisiert werden. Nach Inkrafttreten dieser Empfehlungen und den Neuwahlen und der Neukonstituierung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat ein umfassendes Kompetenz- bzw. Anforderungsprofil erarbeitet und in seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 verabschiedet. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder wurden ebenfalls aktualisiert und auf der Webseite des Unternehmens unter www.hhla.de veröffentlicht. Damit entspricht die Gesellschaft nunmehr diesen Empfehlungen.
c) Gemäß Nummer 7.1.2 DCGK sollen unterjährige Finanzinformationen vor der Veröffentlichung vom Vorstand mit dem Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss erörtert werden. Dieser Empfehlung wurde bislang nicht entsprochen, da die Erstellung des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsmitteilungen aufgrund der Sparteneinzelberichterstattung für A- und S-Sparte einen höheren Zeitaufwand verursacht als bei Gesellschaften mit nur einer Aktiengattung und die in diesen Berichten enthaltenen „Ergänzenden Finanzinformationen“ zur Herbeiführung einer stärkeren und qualifizierten Prüfdichte jeweils einer prüferischen Durchsicht durch die Abschlussprüfer unterzogen werden. Die Gesellschaft beabsichtigt jedoch, ihre Prozesse zeitnah dahingehend umzustellen, dass eine vorherige Erörterung mit dem Prüfungsausschuss erfolgen kann und der Empfehlung damit künftig entsprochen wird.
Hamburg, 18. Dezember 2017
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Der Vorstand Der Aufsichtsrat