Stimmrechtsmitteilungen

Aktionäre sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75) verändert. Jede Aktie hat ein Stimmrecht.