21.04.2026
Ad hoc: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE legt Barabfindung für HHLA-Minderheitsaktionäre auf 21,16 Euro fest
Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (PoH) hat die Barabfindung für die im Rahmen des aktienrechtlichen Squeeze-out zu übertragenden A‑Aktien der Minderheitsaktionäre der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) (ISIN: DE000A0S8488) auf 21,16 Euro festgelegt. Die PoH, deren Anteile von der Freien und Hansestadt Hamburg und der MSC Group gehalten werden, hält mehr als 95 Prozent der HHLA-Aktien und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a AktG.
Bereits am 5. Januar 2026 hat die PoH dem Vorstand der HHLA mitgeteilt, dass sie die Übertragung der A-Aktien der HHLA-Minderheitsaktionäre auf die PoH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beabsichtigt. Die Höhe der Barabfindung wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und aktuellen Rechtsprechung festgesetzt, welche den Durchschnittskurs der A-Aktie in den drei Monaten vor Ankündigung des Squeeze-out zu Grunde legt. Zudem wurde eine unabhängige Unternehmensbewertung durchgeführt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft.
Der aktienrechtliche Squeeze-out wird mit zustimmendem Beschluss der Hauptversammlung sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wirksam. Die ordentliche Hauptversammlung findet am 11. Juni 2026 statt. Die Einberufung wird gesondert bekanntgegeben.