12.10.2020

Neuregelung bei der Einfuhrumsatzsteuer: Wettbewerbsvorteile für Kunden des Hamburger Hafens

Zum 1. Dezember 2020 wird die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland neu geregelt. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit des Außenhandelsstandortes Deutschland und die Attraktivität des Hamburger Hafens als europäische Import-Destination gestärkt.

Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des übernächsten Monats nach der Einfuhr geschoben. Durch die Verschiebung erhalten Kunden, die Nicht-EU-Waren über den Hamburger Hafen nach Europa importieren, einen großen Liquiditätsvorteil. Das bisherige Zahlungsziel von maximal 47 Tagen nach der Einfuhr verlängert sich dadurch auf fast 90 Tage.

Da die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer absetzbar ist, können Unternehmen zudem finanziell profitieren, bevor sie die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen müssen. Die Neuregelung bedeutet: größere Liquidität, weniger Zwischenfinanzierung, geringere Zinsbelastung.

Anschauliche Informationen über die Vorteile der Neuregelung erhalten Sie in diesem Video-Clip.