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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“.
Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 7. Dezember 2018 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“ oder „DCGK“) in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgender Ausnahme entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:
Nach dem im Februar 2017 neu eingefügten Satz 2 in Nummer 4.2.3 Abs. 2 DCGK soll die mehrjährige Bemessungsgrundlage der variablen Vorstandsvergütung im Wesentlichen zukunftsbezogen sein. Die variable Vergütung des HHLA-Vorstands bemisst sich im Wesentlichen an der Erreichung bestimmter Kennzahlen bzw. Zielgrößen für den Drei-Jahres-Durchschnitt des aktuellen und der beiden vorherigen Geschäftsjahre. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die variable Vergütung des HHLA-Vorstands auch in ihrer derzeitigen Ausgestaltung auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist. Unabhängig davon wird sich der Aufsichtsrat im Rahmen der derzeit laufenden Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand auch damit befassen, ob die variable Vorstandsvergütung künftig angepasst werden soll.
Hamburg, 13. Dezember 2019
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Der Vorstand Der Aufsichtsrat