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Die Einhaltung der für die Unternehmenstätigkeit relevanten gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien (nachfolgend auch „Compliance“) wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Die HHLA nimmt ihre diesbezügliche Verantwortung gegenüber Geschäftspartnern, Anteilseignern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit sehr ernst.
Herzstück des Compliance-Management-Systems der HHLA ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu besonders Compliance-relevanten Themen wie z.B. das Verhalten im Wettbewerb, Vermeidung von Korruption und Interessenkonflikten sowie der Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen formuliert.
Durch Schulungen und unternehmensinterne Medien werden den Mitarbeitern fortlaufend wichtige Inhalte des Verhaltenskodexes sowie weiterführende Themen vermittelt, zum Beispiel zu den Themen Korruptionsvermeidung und Verhalten gegenüber Wettbewerbern. Die konzernweite Koordination des Compliance-Management-Systems obliegt dem Konzern-Compliance-Beauftragten, der sich hierzu u.a. mit dem Risikomanagement und der internen Revision abstimmt. Zur Wahrung seiner Unabhängigkeit berichtet der Compliance-Beauftragte direkt dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss. Der Compliance-Beauftragte ist darüber hinaus Ansprechpartner und Berater für die Mitarbeiter und externe Stellen bei Fragen rund um das Thema Compliance.
Um die Interessen sowie das Vertrauen aller Beteiligten zu wahren, sieht es die HHLA als selbstverständlich an, das bestehende Compliance-Management-System kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu optimieren.
Im Verhaltenskodex ist darüber hinaus die Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen zu geben. Das Unternehmen trägt dafür Sorge, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Vorgänge in gutem Glauben mitteilen, keine Nachteile hierdurch erleiden. Alle Mitteilungen werden vertraulich behandelt und können auch anonym erfolgen. Dies gilt auch für Mitteilungen und Hinweise, die uns von Dritten erreichen.
Zur Identifizierung und Bekämpfung von potentiellen Gesetzesverstößen und Verstößen gegen interne Richtlinien hat die HHLA insbesondere das digitale HHLA-Hinweisgeberportal (BKMS® System) eingerichtet. Es steht allen internen und externen Stakeholdern zur Verfügung, die auf digitalem Weg wahlweise anonyme Hinweise auf potenzielle Compliance Risiken und Verstöße melden möchten. Meldungen können jederzeit über eine geschützte Anwendung, die durch einen spezialisierten Anbieter zur Verfügung gestellt wird, abgegeben werden:
Das HHLA-Hinweisgeberportal (BKMS® System) bietet Hinweisgebenden die Möglichkeit, ihre Meldung auf digitalem Weg und wahlweise auch anonym einzureichen und mit der lokalen HHLA-Compliance Ansprechperson der jeweiligen Tochtergesellschaft (sofern vorhanden) oder wahlweise der zentralen Compliance-Abteilung zu kommunizieren.
Ein Hinweis kann darüber hinaus auch über die folgenden eingerichteten internen Meldekanäle abgegeben werden:
Weitere Informationen über das Verfahren im Rahmen des Hinweisgebersystems der HHLA finden Sie hier:
Verfahrensordnung Hinweisgeberportal (PDF)
Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Hinweisgeberportals (PDF)
Als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen bekennt sich die HHLA zur Achtung der Menschenrechte auf Basis der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) sowie der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der UN (UNGP). Internationale Abkommen zu Menschenrechten sind dabei wesentliche Grundlagen für das Handeln und die Unternehmenskultur der HHLA.
Die Grundsatzerklärung Menschenrechte der HHLA dient dabei als eine Verpflichtung, die Einhaltung der Menschenrechte vorzuleben und zu fördern sowie die Integration von international anerkannten Menschenrechtsprinzipien in bereits bestehende Prozesse der HHLA weiter voranzutreiben. Die HHLA prüft jede Verletzung von Menschen- und Umweltrechten sehr gründlich. Abhilfemaßnahmen werden je nach Verletzung individuell bewertet und umgesetzt. Dies kann bis zur Aussetzung bzw. Beendigung der Geschäftsbeziehungen führen. Die etablierten Maßnahmen evaluiert die HHLA hinsichtlich ihrer Wirksamkeit regelmäßig, um kontinuierlich besser zu werden. Im Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie weitere, detaillierte Informationen zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei der HHLA.
Grundsatzerklärung Menschenrechte (PDF)
Grundsatzerklärung gegen Rassismus (PDF)
BAFA-Bericht (PDF)
Auch entlang der Lieferkette strebt die HHLA ein von Integrität, Fairness, Verantwortung und Nachhaltigkeit geprägtes Verhältnis mit Geschäftspartnern an und erwartet auch von ihren Lieferanten, dass diese sich von bestimmten Grundsätzen in ihren geschäftlichen Beziehungen leiten lassen. Hierfür hat die HHLA einen Lieferantenkodex entwickelt, der diese Grundsätze beschreibt und die klare Erwartungshaltung gegenüber den Lieferanten formuliert, dass sie die Geschäftspraktiken, die wir Ihnen gegenüber erwarten, erfüllen, Gesetze einhalten und ihre Aktivitäten unter Achtung der Menschenrechte durchführen.
Zur Identifizierung und Bekämpfung von potentiellen Gesetzesverstößen und Verstößen gegen interne Richtlinien im HHLA-Konzern sowie insbesondere auch zur Identifizierung und Bekämpfung von Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette im Rahmen des LkSG in den zugehörigen Lieferketten hat die HHLA ein digitales Hinweisgeberportal (BKMS® System) eingerichtet. Meldungen können jederzeit über eine geschützte Anwendung, die durch einen spezialisierten Anbieter zur Verfügung gestellt wird, eingereicht werden. Wir ermutigen die Nutzer des Hinweisgebersystems dazu, uns ihren Namen zu nennen. Ist dies nicht gewünscht, bietet das Hinweisgebersystem die Möglichkeit, Meldungen anonym einzureichen und mit uns zu kommunizieren, ohne die eigene Identität preiszugeben. Wir möchten betonen, dass wir alle Meldungen ernst nehmen und diese sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass wir unseren Werten und Standards in jeder Hinsicht gerecht werden. Ihre Mitarbeit ist von besonderem Wert, um eine positive und verantwortungsbewusste Unternehmenskultur zu fördern. Wir danken allen Hinweisgebenden für ihre Unterstützung bei der Aufrechterhaltung unserer gemeinsamen Werte.
Weitere Informationen über das Verfahren im Rahmen des Hinweisgebersystems der HHLA finden Sie hier:
Verfahrensordnung Hinweisgebersystem (PDF)
Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Hinweisgebersystems (PDF)