Nutzung des Aktionärsportals

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Aktionäre, die das Aktionärsportal der HHLA nutzen.

Zugang zum Aktionärsportal

Allgemeine Hinweise zum Aktionärsportal

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Aktionäre, die das unter www.hhla.de/aktionaersportal erreichbare Aktionärsportal (Aktionärsportal) der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) nutzen. Dies umfasst u.a. die Anmeldung zur Hauptversammlung, die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung bzw. die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet, die Ausübung von Rechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (insbesondere des Stimmrechts und des Rederechts im Wege der Videokommunikation sowie das Recht zur Einreichung von Stellungnahmen) und die Registrierung für den elektronischen Versand der Unterlagen zur Hauptversammlung oder den Widerruf einer solchen Registrierung. Die Registrierung für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen oder der Widerruf einer erteilten Registrierung sind dabei unabhängig von einer bestimmten Hauptversammlung möglich.

Bitte beachten Sie, dass auch bei der Anmeldung und/oder der Ausübung von Rechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung über das Aktionärsportal der Abschnitt „Weitere Angaben und Hinweise“ aus der Einladung zur Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik AG am 13. Juni 2024 – insbesondere die dort angegebenen Fristen – sowie die „Ergänzenden Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung und Erläuterungen zu Rechten der Aktionäre“ gelten, die jeweils unter www.hhla.de/hauptversammlung zur Verfügung stehen.

Für die Nutzung des Aktionärsportals, die Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Ausübung von teilnahmebezogenen Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. Aktionäre und Bevollmächtigte, die von ihrem Rederecht Gebrauch machen möchten, benötigen darüber hinaus ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine hinreichend stabile Internetverbindung.

Der Zugang zum Aktionärsportal ist passwortgeschützt. Die benötigten Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) sind in den Unterlagen zur Hauptversammlung enthalten, die Ihnen per Post zugehen. Aktionäre, die sich für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registrieren oder bereits registriert haben, können das Aktionärsportal auch mithilfe des im Rahmen der Registrierung selbst vergebenen Zugangspassworts nutzen.

Sollten Sie ihre Zugangsdaten verloren oder vergessen haben, können Sie sich an unseren Hauptversammlungsservice wenden (siehe zu Kontaktdaten Abschnitt "Hauptversammlungsservice"). Sofern Sie sich bereits mit einem selbst vergebenen Passwort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben und dieses Passwort vergessen haben, können Sie über die Funktion „Zugangspasswort vergessen“ des Aktionärsportals ein temporär gültiges Passwort anfordern.

Bitte machen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihr individuelles Zugangspasswort Unbefugten nicht zugänglich, damit kein Dritter Ihren Zugang nutzen kann.

Ihre Anmeldung, (elektronische) Briefwahl, Vollmacht- und ggf. Weisungserteilung oder eine Änderung ist erst dann registriert, wenn Ihnen dies auf der Internetseite bestätigt wird. Falls das Programm zu einem früheren Zeitpunkt abgebrochen wird (z.B. durch die Schaltfläche „Abmelden“ oder durch Schließen des Browser-Fensters), wird Ihre Erklärung oder deren Änderung ggf. nicht ordnungsgemäß registriert.

Bitte achten Sie darauf, das Aktionärsportal nach Beendigung der Nutzung ordnungsgemäß zu beenden, d.h. sich über die Schaltfläche „Abmelden“ abzumelden. Eine ordnungsgemäße Abmeldung verhindert, dass Unbefugte während Ihrer Abwesenheit Ihre Eingaben einsehen oder manipulieren können.

Sollte Verdacht auf Missbrauch bestehen, können Sie Ihren Zugang über unseren Hauptversammlungsservice unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adressdaten und der Aktionärsnummer sperren lassen. Nach der Sperrung ist der Zugriff auf das Aktionärsportal nicht mehr über Ihren Zugang möglich. Eine Anmeldung, Briefwahl, Vollmacht- und ggf. Weisungserteilung und deren Nachweis sind noch anderweitig formgerecht möglich. Vor der Sperrung per Internet übermittelte Daten werden nicht berücksichtigt.

Für Fragen rund um das Aktionärsportal sowie bei Störungen, Nichterhalt von Unterlagen oder Änderungen Ihrer Daten steht Ihnen unser Hauptversammlungsservice zur Verfügung, der telefonisch unter +49 (0) 40 3088 3100 (Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail unter hauptversammlung@hhla.de erreichbar ist.

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über das Aktionärsportal der Gesellschaft live im Internet zu verfolgen. Aktionäre oder Bevollmächtigte, die die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung lediglich im Internet verfolgen möchten, ohne weitere Aktionärsrechte auszuüben, benötigen hierfür lediglich die Ihnen übersandten bzw. selbst vergebenen Zugangsdaten bzw. im Fall von Bevollmächtigten die Zugangsdaten des jeweiligen Bevollmächtigenden. Eine Anmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Für die Ausübung weitergehender Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, ist dagegen die vorherige ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich.

Anmeldung zur Hauptversammlung und Ausübung von Aktionärsrechten

Die Anmeldung zur Hauptversammlung ist – auch bei Nutzung des Aktionärsportals – nur bis Donnerstag, 6. Juni 2024 (24:00 Uhr MESZ) möglich. Die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Ausübung teilnahmegebundener Rechte, insbesondere des Stimmrechts, setzen in jedem Fall die rechtzeitige Anmeldung voraus. Sie können sich ohne weitere Ausübung Ihrer Rechte zur Hauptversammlung anmelden; damit können Sie sich die Möglichkeit erhalten, Ihre Aktionärsrechte zu einem späteren Zeitpunkt auszuüben. Sie können sich über das Aktionärsportal auch zur Hauptversammlung anmelden, indem Sie Ihre Stimmen per (elektronischer) Briefwahl abgeben, den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen oder einen Dritten (mit Ausnahme von Intermediären oder gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Vereinigungen oder Personen) zur Ausübung Ihrer Rechte bevollmächtigen. Die Nutzung einer dieser Möglichkeiten gilt jeweils zugleich als Anmeldung zur Hauptversammlung. Änderungen der Stimmausübung und/oder der Erteilung von Vollmachten und ggf. Weisungen über das Aktionärsportal sind nachträglich bis zum Ende der Abstimmungen in der Hauptversammlung möglich.

Wenn Sie mehrere Einladungen erhalten haben (z.B., weil Ihre Aktien auf mehrere Depots aufgeteilt sind), führen Sie die Anmeldung durch Nutzung der vorstehend beschriebenen Möglichkeiten bitte für jede Einladung bzw. Aktionärsnummer gesondert durch.

Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig zur Hauptversammlung anzumelden, damit Sie sich bei eventuellen Störungen noch rechtzeitig anderweitig (z.B. per Post oder E-Mail) zur Hauptversammlung anmelden können.

Die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung erfolgt durch die Anmeldung im Aktionärsportal am Tag der Hauptversammlung. Aktionäre oder Bevollmächtigte, die sich elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und die ihnen übersandten bzw. selbst vergebenen Zugangsdaten bzw. im Fall von Bevollmächtigten die Zugangsdaten des jeweiligen Bevollmächtigenden. Ferner ist eine ordnungsgemäße Anmeldung nötig. Ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Versammlung können Aktionäre sich nicht elektronisch als Teilnehmer zuschalten und auch keine Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ausüben.

Die Stimmabgabe mittels (elektronischer) Briefwahl über das Aktionärsportal kann entweder zusammen mit der Anmeldung zur Hauptversammlung oder bei rechtzeitiger Anmeldung auch noch nach erfolgter Anmeldung bis zum Ende der Abstimmungen erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können über das Aktionärsportal auch etwaige zuvor – auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder E-Mail) – abgegebene Briefwahlstimmen widerrufen oder geändert werden. Der Versammlungsleiter wird in der Hauptversammlung rechtzeitig auf das bevorstehende Ende der Abstimmungen hinweisen. Bei mehreren eingehenden Stimmabgaben wird grundsätzlich nur die der Gesellschaft zuletzt eingegangene berücksichtigt. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internet über das Aktionärsportal, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform.  Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft setzt den Widerruf etwaig zuvor abgegebener Briefwahlstimmen voraus. Die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung gilt nicht als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann entweder zusammen mit der Anmeldung zur Hauptversammlung oder bei rechtzeitiger Anmeldung auch noch nach erfolgter Anmeldung bis zum Ende der Abstimmungen erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können über das Aktionärsportal auch etwaige zuvor – auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder E-Mail) – abgegebene Vollmachten und Weisungen widerrufen oder geändert werden. Der Versammlungsleiter wird in der Hauptversammlung rechtzeitig auf das bevorstehende Ende der Abstimmungen hinweisen. Bei mehreren eingehenden Weisungserteilungen wird grundsätzlich nur die der Gesellschaft zuletzt eingegangene berücksichtigt (zu Einschränkungen siehe vorstehend unter "Elektronische Briefwahl"). Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl setzt den Widerruf etwaig zuvor erteilter Vollmachten und Weisungen voraus. Die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung gilt nicht als Widerruf zuvor erteilter Vollmachten und Weisungen. 

Die Stimmrechtsvertreter sind bei der Stimmrechtsausübung an Ihre ausdrücklichen Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten gebunden. Es muss somit zu allen Punkten der Tagesordnung eine eindeutige Weisung erteilt werden. Sollte zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung erforderlich werden, gilt Ihre zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Weisung für die Stimmabgabe entsprechend für jeden unter diesem Tagesordnungspunkt zur Abstimmung gestellten Unterpunkt. Sollten zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine eindeutigen Weisungen vorliegen, werden sich die Stimmrechtsvertreter im Falle einer Abstimmung insoweit der Stimme enthalten. Etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis Mittwoch, 29. Mai 2024 (24:00 Uhr MESZ) eingehen, werden im Internet unter www.hhla.de/hauptversammlung zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch Hinweise, wie Sie sich Gegenanträgen und Wahlvorschlägen anschließen können.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an Dritte (mit Ausnahme von Intermediären oder gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Vereinigungen oder Personen) über das Aktionärsportal kann entweder zusammen mit der Anmeldung zur Hauptversammlung oder bei rechtzeitiger Anmeldung auch noch nach erfolgter Anmeldung bis zum Ende der Abstimmungen erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können über das Aktionärsportal auch etwaige zuvor – auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder E-Mail) – abgegebene Vollmachten widerrufen oder geändert werden. Der Versammlungsleiter wird in der Hauptversammlung rechtzeitig auf das bevorstehende Ende der Abstimmungen hinweisen.

Die Bevollmächtigung eines Dritten über das Aktionärsportal gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Die Zuschaltung des Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung versandten bzw. selbst vergebenen Zugangsdaten erhält. Mit der Anmeldung im Aktionärsportal bestätigt die bevollmächtigte Person, dass sie ordnungsgemäß bevollmächtigt ist.

Die Bevollmächtigung von Intermediären oder gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Vereinigungen oder Personen ist über das Aktionärsportal nicht möglich. Wenn Sie einen Intermediär oder eine gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Vereinigung oder Person bevollmächtigen möchten, beachten Sie hierzu bitte die Hinweise in der Einladung zur Hauptversammlung sowie die „Ergänzende Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung und zu Rechten der Aktionäre“.

Stellungnahmen können der Gesellschaft in Textform ausschließlich über das Aktionärsportal und dort über die Schaltfläche „Stellungnahme“ eingereicht werden und müssen der Gesellschaft spätestens am Freitag, 7. Juni 2024 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Anderweitig adressierte Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Länge der Stellungnahme soll maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) betragen.

Die Gesellschaft wird ordnungsgemäß eingereichte Stellungnahmen spätestens bis Samstag, 8. Juni 2024 (24:00 Uhr MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über das Aktionärsportal für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden dort ebenfalls veröffentlicht. Stellungnahmen müssen nicht zugänglich gemacht werden, wenn ein Fall des § 126 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1, 3 und 6 AktG entsprechend vorliegt oder die Stellungnahme 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) überschreitet.
 

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG und Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

Das Rederecht kann ausschließlich per Videokommunikation ausgeübt werden. Aktionäre bzw. Bevollmächtigte, die von dem Rederecht Gebrauch machen möchten, benötigen daher ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.

Aktionäre bzw. Bevollmächtigte, die von dem Rede- und Auskunftsrecht Gebrauch machen möchten, können ihren Redebeitrag ab Beginn der Hauptversammlung über das Aktionärsportal und dort nach dem Start der Liveübertragung am Bildschirm rechts oben unter Betätigung des Buttons „Wortmeldung“ anmelden. Das Rederecht kann ausschließlich per Videokommunikation über die Schaltfläche „Wortmeldung“ im Aktionärsportal ausgeübt werden. Die Gesellschaft behält sich gemäß § 130a Abs. 6 AktG vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen. Es ist im Grundsatz beabsichtigt, den Aktionär bzw. den Bevollmächtigten nach Einreichung einer Wortmeldung in einen virtuellen Warteraum zu geleiten, in dem die Hauptversammlung weiterverfolgt werden kann und ein Funktionstest durchgeführt wird. Von dort aus wird der Aktionär bzw. der Bevollmächtigte live zur Hauptversammlung zugeschaltet, um nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter seinen Redebeitrag zu leisten. Die Gesellschaft behält sich vor, Wortmeldungen bzw. Redebeiträge zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation nicht sichergestellt ist.

Nach § 21 Abs. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter ferner ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Das Teilnehmerverzeichnis wird vor der ersten Abstimmung allen elektronisch zugeschalteten Aktionären bzw. Bevollmächtigten über das Aktionärsportal zugänglich gemacht und bis zum Ende der Hauptversammlung laufend aktualisiert. Die Einsichtnahme kann über die Schaltfläche „Teilnehmerverzeichnis“ erfolgen. Elektronisch zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG unter Nennung ihres Namens in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die sich elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet haben, können gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i.V.m. § 245 AktG im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Entsprechende Widersprüche können ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter über das Aktionärsportal erklärt werden.

Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden, so ist sie nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann er nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, können einen Widerspruch bzw. ein entsprechendes Verlangen in der Hauptversammlung über das Aktionärsportal und dort über die Schaltfläche „Widerspruch / Auskunftsverlangen nach §131 Absatz 5 AktG“ übermitteln.

Gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG kann der Abstimmende von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Bestätigung kann im Aktionärsportal über die Schaltfläche „Bestätigung der Aufzählung und Zählung der Stimmen (§ 129 Abs. 5 AktG)“ angefordert werden. Alternativ können Sie sich auch an unseren Hauptversammlungsservice wenden, der telefonisch unter +49 (0) 40 3088 3100 (Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail unter hauptversammlung@hhla.de erreichbar ist.

Registrierung für die Teilnahme am elektronischen Versand

Sofern Sie sich für die Teilnahme am elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registrieren, erhalten Sie die Unterlagen für künftige Hauptversammlungen nicht mehr per Post, sondern ausschließlich elektronisch übersandt (insbesondere per E-Mail, wobei sich die HHLA andere elektronische Versandarten vorbehält). Die Registrierung für die Teilnahme am elektronischen Versand ist unabhängig von der Teilnahme an einer bestimmten Hauptversammlung möglich. Sie kann sowohl vor als auch nach einer Hauptversammlung erfolgen. Wenn Sie bis ca. sieben Wochen vor einer Hauptversammlung der HHLA registriert sind, erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung in elektronischer Form an die registrierte elektronische Adresse zugesandt. Spätere Registrierungen können erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigt werden.

Bitte informieren Sie unseren Hauptversammlungsservice, falls Sie Ihre Einladung zur Hauptversammlung nicht rechtzeitig elektronisch erhalten haben, obwohl Sie für den elektronischen Versand registriert sind. Über den Hauptversammlungsservice können Sie uns auch Änderungen Ihrer elektronischen Adresse mitteilen. Wenn Sie sich zuvor mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, können Sie Ihre elektronische Adresse oder Ihr selbst vergebenes Zugangspasswort auch selbst über das Aktionärsportal ändern. Erfolgt die Änderung Ihrer elektronischen Adresse erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladung zur anstehenden Hauptversammlung bereits begonnen haben, können wir diese Änderung erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigen.

Sollten wir bei elektronischen Mitteilungen, die wir Ihnen im Vorfeld oder im Rahmen des Versands der Hauptversammlungsunterlagen zusenden, eine Rückmeldung über die technische Unzustellbarkeit erhalten, senden wir Ihnen die Hauptversammlungsunterlagen wieder per Post (an die im Aktienregister hinterlegte Adresse) zu. Im Übrigen ist jede(r) Aktionär(in) selbst dafür verantwortlich, dass die registrierte elektronische Adresse funktionsfähig ist und eingehende elektronische Mitteilungen gelesen werden.

Die Teilnahme am elektronischen Versand ist nicht befristet. Sie können Ihre Einwilligung aber jederzeit (auch nach einer Hauptversammlung) über das Aktionärsportal oder durch Erklärung in Textform unter Nennung Ihres Namens, Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer Anschrift an die Gesellschaft widerrufen. Im Falle eines Widerrufs erhalten Sie die Hauptversammlungsunterlagen künftig wieder per Post. Erfolgt der Widerruf allerdings erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladung zur anstehenden Hauptversammlung bereits begonnen haben, können wir Ihren Widerruf erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigen. In diesem Falle werden wir uns jedoch bemühen, Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung zusätzlich auch an Ihre im Aktienregister eingetragene Postadresse zuzusenden.

Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir zur Vorbereitung des Einladungsversands, welche der für den E-Mail-Versand registrierten Personen als Aktionäre im Aktienregister der HHLA eingetragen sind. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt nicht als Aktionär der HHLA im Aktienregister eingetragen sein, erlischt Ihre Einwilligung automatisch. Sollten Sie später wieder HHLA-Aktien erwerben, erhalten Sie die Unterlagen zur Hauptversammlung wieder per Post zugesandt, sofern Sie sich nicht erneut für den elektronischen Versand registrieren. Sollten Sie zwischen zwei Hauptversammlungen der HHLA zeitweise sämtliche Ihrer HHLA-Aktien veräußert haben, aber bis etwa sieben Wochen vor der nächsten Hauptversammlung der HHLA wieder HHLA-Aktien erwerben, gilt Ihre vor der Veräußerung der HHLA-Aktien erteilte Einwilligung zur Teilnahme am elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen dagegen fort.

Sonstige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Personengemeinschaften (z. B. Ehepaaren), Personengesellschaften oder juristischen Personen diejenige Person, die die aktive Registrierung vornimmt oder Registrierungsdaten ändert oder Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ausübt, von allen Mitgliedern der Personengemeinschaft bzw. von der juristischen Person/Personengesellschaft, für die sie handelt, hierzu bevollmächtigt bzw. für die juristische Person/Personengesellschaft vertretungsberechtigt sein muss. Als Nutzer unseres Aktionärsportals bestätigen Sie uns gegenüber, dass Sie in der erforderlichen Art und Weise autorisiert sind.

Die Aktionäre können die gesamte virtuelle Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen und währenddessen ihre eingeräumten Aktionärsrechte ausüben. Die von der Gesellschaft bzw. ihren Dienstleistern getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Stabilität der Webanwendung sowie der Datensicherheit entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Verfügbarkeit und Stabilität der Webanwendung können dennoch Schwankungen und Störungen unterworfen sein. Darüber hinaus haben weder die Gesellschaft noch die von ihr eingesetzten Dienstleister Einfluss auf die Verfügbarkeit, Stabilität, Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes und der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter und können deshalb dafür auch keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen.

Der Anspruch auf Nutzung der Webanwendung besteht nur im Rahmen der üblichen, dem Stand der Technik entsprechenden Verfügbarkeit. Aufgrund der Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten kann es vorkommen, dass die Webanwendung oder einzelne Funktionen vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. 

Die Gesellschaft und ihre Dienstleister schützen die Systeme gegen Ausfälle, Störungen und Eingriffe Dritter. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es im Einzelfall trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt sowie der dem technischen Stand entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zu Ausfällen und Störungen kommen kann.

Wir behalten uns vor, das Aktionärsportal oder die darüber angebotenen Dienste ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen oder einzustellen, sofern dies aus zwingenden Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen – insbesondere bei Anzeichen unbefugter Fremdeinwirkung – erforderlich erscheint. Schließlich behalten wir uns die Nichtberücksichtigung von über das Aktionärsportal übermittelte Daten vor, sofern uns Anhaltspunkte für Manipulation vorliegen.

Die jederzeitige Änderung dieser Nutzungsbedingungen bleibt vorbehalten. Änderungen können insbesondere im Zusammenhang mit dem technischen Ausbau des Aktionärsportals oder bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich werden. Die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen werden Ihnen bei jeder Anmeldung zum Aktionärsportal angezeigt. Mit der Anmeldung zum Aktionärsportal akzeptieren sie die Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre, ihrer Bevollmächtigten und der sonstigen Hauptversammlungsteilnehmer und zu ihren Rechten nach der EU-Datenschutzgrundverordnung haben wir in unseren Datenschutzhinweisen für Aktionäre, deren Bevollmächtigte und sonstige Teilnehmer der Hauptversammlung zusammengefasst. Diese sind auf unserer Internetseite unter www.hhla.de/hauptversammlung abrufbar.