13.09.2023

Ad hoc: HHLA informiert über die Ankündigung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch MSC-Gruppe

Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) informiert darüber, dass die Port of Hamburg Beteiligungs­gesellschaft SE heute die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht hat.

Die Port of Hamburg Beteiligungs­gesellschaft SE (die „Bieterin“), eine 100%-ige mittelbare Tochter­gesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Schweiz („MSC“), hat heute, am 13. September 2023, die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahme­angebots veröffentlicht; das Übernahme­angebot wird in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der Aktiengattung A der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A0S8488; die „A-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 16,75 in bar je A-Aktie (das „Übernahmeangebot“) erfolgen.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Vorbehaltlich weiterer Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht, wird das Übernahmeangebot insbesondere unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen wettbewerbs­rechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben sowie der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft stehen.

Die Bieterin hat mitgeteilt, dass MSC und die Freie und Hansestadt Hamburg („FHH“) im Zusammenhang mit dem Übernahme­angebot am heutigen Tage eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen haben, welche die grundlegenden Parameter und Bedingungen des Übernahme­angebots sowie die gemeinsamen Absichten und Übereinkünfte der Parteien im Hinblick auf die Gesellschaft regelt. Danach wird die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungs­management mbH („HGV“), eine 100%-ige Tochter­gesellschaft der FHH, die von ihr gehaltenen A-Aktien nach Vollzug des Übernahme­angebots im Rahmen einer Sach­kapital­erhöhung auf die Bieterin übertragen und im Gegenzug Aktien der Bieterin erwerben (die „Einbringung“). Sofern die Bieterin nach Vollzug des Übernahme­angebots und der Einbringung 100% der A-Aktien hält, wird die HGV mit 50,1% und MSC mit 49,9% am Grundkapital der Bieterin beteiligt sein; zu diesem Zweck wird die HGV einen Teil der im Zuge der Einbringung erworbenen Aktien der Bieterin auf MSC oder eine Tochter­gesellschaft von MSC übertragen. Sofern die Bieterin nach Vollzug des Übernahme­angebots und der Einbringung weniger als 100% der A-Aktien hält, sollen die Beteiligungs­verhältnisse in Bezug auf die Bieterin so ausgerichtet werden, dass die HGV indirekt 50,1% der A-Aktien hält.

Im engen Austausch mit dem Aufsichtsrat der HHLA wird der Vorstand das angekündigte Angebot im besten Unternehmens­interesse und unter Wahrung der Interessen aller Stakeholder prüfen und bewerten. Die HHLA wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend informieren.

Strategische Beteiligung der MSC-Gruppe an der HHLA

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