26.10.2022

Ad hoc: Bundesregierung stimmt der Minderheitsbeteiligung von CSPL am HHLA Container Terminal Tollerort unter Auflagen zu

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Die Bundesregierung hat durch Kabinettsbeschluss vom 26. Oktober 2022 den Erwerb einer Minder­heits­beteiligung durch die chinesische COSCO Shipping Ports Limited (CSPL) am HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) unter Auflagen zugestimmt. Zu den Auflagen zählt insbesondere eine Begrenzung des Stimmrechtsanteils auf 24,99 Prozent. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird den Erwerberinnen ferner „untersagt, in anderer Weise eine wirksame Beteiligung an der Kontrolle der HHLA CTT zu erlangen, die über den durch einen Stimmrechtsanteil unterhalb von 25 % vermittelten Einfluss hinausgeht.“ Der konkrete Text der Entscheidung liegt den Parteien noch nicht vor.

Der Entscheidung vorausgegangen war eine 13-monatige Investitionsprüfung seitens der Bundesregierung wie sie bei Unternehmens­anteils­erwerben durch Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten erforderlich ist.

Ursprünglich hatten sich die Vertragsparteien auf eine 35-prozentige Minderheitsbeteiligung von CSPL an der in Hamburg ansässigen Betreibergesellschaft Container Terminal Tollerort GmbH verständigt. Der entsprechende Vertrag war am 21. September 2021 von beiden Parteien unterzeichnet worden.

HHLA und CSPL werden sich nach Zustellung der Entscheidung durch das BMWK auf Basis der konkreten Rahmenbedingungen zu den nächsten Schritten austauschen.

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