Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in einzelnen Ausschüssen statt. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte folgende sieben Ausschüsse gebildet:

Finanzausschuss

Der Finanzausschuss bereitet Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor, die finanziell von wesentlicher Bedeutung sind, z.B. Beschlussfassungen über Investitionsvorhaben, wesentliche Kreditaufnahmen und -gewährungen, Haftungsübernahmen und sonstige Finanzgeschäfte. Darüber hinaus befasst er sich mit Planungs- und Investitionsthemen wie z.B. dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung.

Mitglieder

  • Dr. Sibylle Roggencamp (Vorsitzende)
  • Stefan Koop (stellv. Vorsitzender)
  • Alexander Grant
  • Dr. Norbert Kloppenburg
  • Prof. Dr. Burkhard Schwenker
  • Maren Ulbrich

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss, den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers sowie die Vereinbarung mit dem Abschlussprüfer vor. Er überwacht zudem die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen). Die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und des Compliance-Management-Systems bilden weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit.

Mitglieder

  • Dr. Norbert Kloppenburg (Vorsitzender)
  • Alexander Grant (stellv. Vorsitzender)
  • Stefan Koop
  • Bettina Lentz
  • Prof. Dr. Burkhard Schwenker
  • Maren Ulbrich
     

Personalausschuss

Der Personalausschuss bereitet die dem Aufsichtsrat obliegenden Personalentscheidungen vor, sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity). Er überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand und bereitet die Vergütungsentscheidungen sowie die Vorstandsverträge vor.

Mitglieder

  • Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender)
  • Berthold Bose (stellv. Vorsitzender)
  • Stefan Koop
  • Franziska Reisener
  • Andreas Rieckhof
  • Dr. Sibylle Roggencamp

Nominierungsausschuss

Der gemäß Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) gebildete Nominierungsausschuss, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist, schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Dabei berücksichtigt er neben den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK auch das vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofil für das Gesamtgremium und die für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats beschlossenen Ziele.

Mitglieder

  • Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender)
  • Andreas Rieckhof (stellv. Vorsitzender)
  • Dr. Sibylle Roggencamp

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss nimmt die in § 31 Abs. 3 MitbestG genannten Aufgaben wahr, d.h. er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, falls im ersten Wahlgang die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht wird.

Mitglieder

  • Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender)
  • Berthold Bose (stellv. Vorsitzender)
  • Stefan Koop
  • Andreas Rieckhof

Immobilienausschuss

Der Immobilienausschuss ist für alle Themen zuständig, die sich allein oder primär auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) beziehen. Er entscheidet insoweit auch über die Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften. Der Immobilienausschuss ist in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien ferner für die Prüfung und die Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über den Jahres- und den Konzernabschluss sowie des Gewinnverwendungsvorschlags für die S-Sparte zuständig.

Mitglieder

  • Bettina Lentz (Vorsitzende)
  • Franziska Reisener (stellv. Vorsitzende)
  • Alexander Grant
  • Holger Heinzel
  • Dr. Sibylle Roggencamp
  • Prof. Dr. Burkhard Schwenker

Übernahmeausschuss

Der Übernahmeausschuss ist für alle Fragen und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE zuständig. Das beinhaltet insbesondere die Vorbereitung und Entscheidung über die nach § 27 WpÜG abzugebende begründete Stellungnahme, die Entscheidung über die Zustimmung zum Abschluss einer etwaigen Zusammenschlussvereinbarung (Business An unsere Stakeholder Lagebericht Abschluss Weitere Informationen HHLA-GESCHÄFTSBERICHT 2023 172 Combination Agreement) mit der Bieterin sowie die Entscheidung über sonstige Beschlussfassungen, die ausschließlich oder überwiegend im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot (oder etwaiger konkurrierender Angebote) stehen.

Mitglieder

  • Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender)
  • Berthold Bose (stellv. Vorsitzender)
  • Holger Heinzel
  • Dr. Norbert Kloppenburg
  • Stefan Koop
  • Prof. Dr. Burkhard Schwenker