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Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in einzelnen Ausschüssen statt. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte folgende sieben Ausschüsse gebildet:
Der Finanzausschuss bereitet Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor, die finanziell von wesentlicher Bedeutung sind, z.B. Beschlussfassungen über Investitionsvorhaben, wesentliche Kreditaufnahmen und -gewährungen, Haftungsübernahmen und sonstige Finanzgeschäfte. Darüber hinaus befasst er sich mit Planungs- und Investitionsthemen wie z.B. dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung.
Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss, den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers sowie die Vereinbarung mit dem Abschlussprüfer vor. Er überwacht zudem die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen). Die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und des Compliance-Management-Systems bilden weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit.
Der Personalausschuss bereitet die dem Aufsichtsrat obliegenden Personalentscheidungen vor, sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity). Er überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand und bereitet die Vergütungsentscheidungen sowie die Vorstandsverträge vor.
Der gemäß Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) gebildete Nominierungsausschuss, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist, schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Dabei berücksichtigt er neben den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK auch das vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofil für das Gesamtgremium und die für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats beschlossenen Ziele.
Der Vermittlungsausschuss nimmt die in § 31 Abs. 3 MitbestG genannten Aufgaben wahr, d.h. er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, falls im ersten Wahlgang die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht wird.
Der Immobilienausschuss ist für alle Themen zuständig, die sich allein oder primär auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) beziehen. Er entscheidet insoweit auch über die Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften. Der Immobilienausschuss ist in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien ferner für die Prüfung und die Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über den Jahres- und den Konzernabschluss sowie des Gewinnverwendungsvorschlags für die S-Sparte zuständig.
Der Übernahmeausschuss ist für alle Fragen und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE zuständig. Das beinhaltet insbesondere die Vorbereitung und Entscheidung über die nach § 27 WpÜG abzugebende begründete Stellungnahme, die Entscheidung über die Zustimmung zum Abschluss einer etwaigen Zusammenschlussvereinbarung (Business An unsere Stakeholder Lagebericht Abschluss Weitere Informationen HHLA-GESCHÄFTSBERICHT 2023 172 Combination Agreement) mit der Bieterin sowie die Entscheidung über sonstige Beschlussfassungen, die ausschließlich oder überwiegend im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot (oder etwaiger konkurrierender Angebote) stehen.