Compliance

Die Einhaltung der für die Unternehmenstätigkeit relevanten gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien (nachfolgend auch „Compliance“) wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Die HHLA nimmt ihre diesbezügliche Verantwortung gegenüber Geschäftspartnern, Anteilseignern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit sehr ernst.

Verhaltenskodex

Herzstück des Compliance-Management-Systems der HHLA ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu besonders Compliance-relevanten Themen wie z.B. das Verhalten im Wettbewerb, Vermeidung von Korruption und Interessenkon­flikten sowie der Umgang mit sensiblen Unter­nehmens­informationen formuliert.

HHLA-Verhaltenskodex (PDF)

Im Verhaltenskodex ist darüber hinaus die Möglichkeit für Mitarbeiter und Dritte vorgesehen, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen zu geben. Alle Mitteilungen werden vertraulich behandelt und können auch anonym erfolgen.

Kontaktdaten Hinweisgebersystem (PDF)
Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Hinweisgebersystems (PDF)

Durch Schulungen und unternehmensinterne Medien werden den Mitarbeitern fortlaufend wichtige Inhalte des Verhaltenskodexes sowie weiterführende Themen vermittelt, zum Beispiel zu den Themen Korruptionsvermeidung und Verhalten gegenüber Wettbewerbern. Die konzernweite Koordination des Compliance-Management-Systems obliegt dem Konzern-Compliance-Beauftragten, der sich hierzu u.a. mit dem Risikomanagement und der internen Revision abstimmt. Zur Wahrung seiner Unabhängigkeit berichtet der Compliance-Beauftragte direkt dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss. Der Compliance-Beauftragte ist darüber hinaus Ansprechpartner und Berater für die Mitarbeiter und externe Stellen bei Fragen rund um das Thema Compliance.

Um die Interessen sowie das Vertrauen aller Beteiligten zu wahren, sieht es die HHLA als selbstverständlich an, das bestehende Compliance-Management-System kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu optimieren.

Grundsatzerklärung Menschenrechte

Als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen bekennt sich die HHLA zur Achtung der Menschenrechte auf Basis der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) sowie der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der UN (UNGP). Internationale Abkommen zu Menschenrechten sind dabei wesentliche Grundlagen für das Handeln und die Unternehmenskultur der HHLA.

Die Grundsatzerklärung Menschenrechte der HHLA dient dabei als eine Verpflichtung, die Einhaltung der Menschenrechte vorzuleben und zu fördern sowie die Integration von international anerkannten Menschenrechtsprinzipien in bereits bestehende Prozesse der HHLA weiter voranzutreiben. Die HHLA prüft jede Verletzung von Menschen- und Umweltrechten sehr gründlich. Abhilfemaßnahmen werden je nach Verletzung individuell bewertet und umgesetzt. Dies kann bis zur Aussetzung bzw. Beendigung der Geschäftsbeziehungen führen. Die etablierten Maßnahmen evaluiert die HHLA hinsichtlich ihrer Wirksamkeit regelmäßig, um kontinuierlich besser zu werden.

Grundsatzerklärung Menschenrechte (PDF)
Grundsatzerklärung gegen Rassismus (PDF) 

Lieferkette/Lieferantenkodex

Auch entlang der Lieferkette strebt die HHLA ein von Integrität, Fairness, Verantwortung und Nachhaltigkeit geprägtes Verhältnis mit Geschäftspartnern an und erwartet auch von ihren Lieferanten, dass diese sich von bestimmten Grundsätzen in ihren geschäftlichen Beziehungen leiten lassen. Hierfür hat die HHLA einen Lieferantenkodex entwickelt, der diese Grundsätze beschreibt und die klare Erwartungshaltung gegenüber den Lieferanten formuliert, dass sie die Geschäftspraktiken, die wir Ihnen gegenüber erwarten, erfüllen, Gesetze einhalten und ihre Aktivitäten unter Achtung der Menschenrechte durchführen.

HHLA Lieferantenkodex (PDF)


Zur Bekämpfung und Identifizierung von menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Risiken und Verletzungen in der Lieferkette hat die HHLA eine externe Ombudsstelle zur Entgegennahme von Hinweisen eingerichtet. Sie steht allen externen Stakeholdern zur Verfügung, die einen vertraulichen und auf Wunsch anonymen Hinweis auf potentielle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verstöße im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes melden möchten.

Ombudsstelle (Datenschutz nord GmbH, Herr Dominik Bleckmann, Volljurist):

E-Mail: compliance@dsn-group.de
Telefon: 0049 (0)421 696632349
Postadresse: Datenschutz nord GmbH, Dominik Bleckmann, Konsul-Smidt-Str. 88, 28217 Bremen

Weitere Informationen über das Verfahren im Rahmen des Hinweisgebersystems der HHLA finden Sie hier: 

Verfahrensordnung Hinweisgebersystem (PDF)