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zur Vormeldung von Lkw-Transporten an den Containerterminals der HHLA
Die Vormeldung von Lkw-Transporten über die Datenschnittstelle TR02 ist verpflichtend. Sie hilft, die Lkw-Abfertigung an den Hamburger Containerterminals für alle Beteiligten planbarer zu gestalten. Container, die nicht vorgemeldet sind, werden von den Terminals nicht mehr abgefertigt. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema.
Fuhrunternehmen und Spediteure müssen sich registrieren, um an der Vormeldung teilzunehmen. Sofern sie über eigene Software verfügen, können sie direkt über den elektronischen Datenaustausch (EDI) kommunizieren. Sie können sich aber auch mit Hilfe eines Softwareanbieters oder Systemhauses an die Datenschnittstelle TR02 anbinden lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter
Die Registrierung und damit auch die Teilnahme am Vormeldeverfahren sind kostenfrei. Für Lkw-Fahrer steht darüber hinaus eine ebenfalls kostenfreie Webanwendung zur Verfügung.
Voraussetzung zur Nutzung der Webanwendung ist eine gültige Truckerkarte.
Die Anwendung finden Sie im Internet unter
Für Mobilgeräte nutzen Sie bitte den Link
Die Vormeldepflicht gilt seit November 2016.
Die Vormeldepflicht ist Voraussetzung für die Lkw-Abfertigung. Eine Abfertigung ohne Tourenplannummer ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Pro Lkw-Anlauf kann nur eine Tourenplannummer verwendet werden.
Grundsätzlich müssen alle Container vorgemeldet werden. Lediglich die derzeit nicht vormeldbaren Sonderfälle sind hiervon ausgenommen. In diesen Fällen kann sich der Fahrer in der manuellen Vorprüfung (MVP) melden und wird dort auch ohne Tourenplannummer abgefertigt.
Die Ausnahme gilt nur für die derzeit nicht vormeldbaren Sonderfälle. Wenn Sie zum Beispiel gleichzeitig einen Standardcontainer für den Export anliefern und einen Container für die Zollbeschau abholen wollen, dann benötigen Sie für den Exportcontainer trotzdem eine Tourenplannummer.
Die Vormeldung muss in jedem Fall vor Ankunft des Lkw am Terminal erfolgen. Darüber hinaus gibt es keine zeitliche Einschränkung.
Die Tourenplannummer muss an der Terminaleinfahrt am OCR-Gate vom Lkw-Fahrer eingegeben werden. Hier erhält der Fahrer einen Hinweis zur Abfertigung. Je nach Container (Standard- oder Spezialcontainer) und Art des Auftrages kann er direkt zum Check-Gate-In durchfahren oder muss vorher noch zum Selbstbedienterminal (SBT) oder zur Dokumentenprüfung in die manuelle Vorprüfung (MVP).
Für einige Transporte ist nach wie vor ein manueller Arbeitsschritt in Verbindung mit einer Dokumentenprüfung notwendig. In diesen Fällen erhalten Sie das Abfertigungsmerkmal „210 – Papiere mitbringen“.
Nein, die vorgemeldeten Transporte sind bis zur Ankunft des Lkw am Terminal frei disponierbar. Erst mit der Eingabe der Tourenplannummer am OCR-Gate wird diese mit der Truckerkarte und dem Lkw-Kennzeichen verknüpft.
Vormeldungen von Anlieferungen (Export) mit Reeder-Code, Schiffsreise und Löschhafen haben in der Vergangenheit häufig zu Problemen geführt. Deshalb ist heute in der Regel die Angabe der Buchungsnummer erforderlich (Abfertigungsmerkmal 616).
Nur für Anlieferungen, die mehr als drei Tage im Voraus vorgemeldet wurden, liegen dem Terminal eventuell noch keine Buchungsdaten vor. In diesen Fällen müssen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versuchen. In allen anderen Fällen sollten Sie über Ihren Auftraggeber an den Reeder herantreten und klären, ob Sie die richtige Buchungsnummer haben und ob der Reeder die Buchungsnummer dem Terminal übermittelt hat.
Alle Arten von Containern können vorgemeldet werden, daher gilt die Vormeldepflicht auch für Spezialcontainer. Die Bauart eines Containers wird in der TR02-Datenschnittstelle ausschließlich mit Hilfe des vierstelligen ISO-Codes übermittelt (Ziffer 3). Der ISO-Code ist auf jedem Container deutlich sichtbar aufgebracht und kann dort abgelesen werden, etwa 22U1 für Open Top Container (20‘ lang, 8‘6“ hoch). Darüber können in Abhängigkeit vom Anwendungsfall zusätzliche Angaben notwendig sein.
Bei sogenannten nicht-numerischen Sammelfreistellungen muss neben der Freistellungsnummer (auch MT-Abholreferenz genannt) der Gruppen-ISO-Code in der Vormeldung übermittelt werden. Der ISO-Code aus der Freistellung des Reeders muss entweder identisch sein oder unter diesen Gruppencode fallen. Welchen ISO-Code der Reeder in der Freistellung verwendet hat, muss vom Reeder über Ihren Auftraggeber an Sie weitergeleitet werden. Der Terminal darf Ihnen aus Sicherheitsgründen diese Information nicht geben.
Bei der Auslieferung eines bestimmten Leercontainers (numerisch) müssen die Containernummer und der zugehörige ISO-Code angegeben werden.
Bei der Auslieferung von Containern verlässt sich der Terminal auf die bereits vorliegenden und geprüften Containereigenschaften, welche in Form des ISO-Codes im System hinterlegt sind. Eventuelle Abweichungen zum ISO-Code in der Statusanfrage führen nicht zu einer Ablehnung der Vormeldung. Stattdessen meldet der Terminal seinen ISO-Code mit der Statusinformation zurück. So kann der Frachtführer erkennen, ob es sich um einen 20` oder 40` Container handelt.
Mit Einführung der TR02, Version 14 wurden die zulässigen Reeder-Codes über alle Terminals nach dem SMDG Standard harmonisiert.
Eine Liste mit den aktuell gültigen Reeder-Codes wird von Dakosy hier bereitgestellt.
Für einige Reeder gibt es mehrere Codes (z.B. COC und COE für COSCO). Wann welcher Code zu verwenden ist, muss vom Reeder über Ihren Auftraggeber an Sie weitergeleitet werden. Der Terminal kann diese Information nicht bereitstellen.
Im Download-Bereich steht ein ausführliches Benutzerhandbuch zur Lkw-Transportvormeldung zur Verfügung.
Mehr
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.truckgate.de
Für Support-Anfragen nutzen Sie bitte folgendes Formular
Zum Formular auf truckgate.de