Taxono-wie?

Die EU-Taxonomie ist einer der zahlreichen regulatorischen Bausteine, die zu mehr Klimaschutz beitragen sollen. Welche Regeln sind das, und warum nimmt die HHLA sie besonders ernst?

  • Klimaschutz

Mit Hilfe der EU-Taxonomie wollen die EU-Staaten bis 2050 klimaneutral werden und bis 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen um 55 Prozent senken. Wer bereits ein besonders nachhaltiges Geschäftsmodell betreibt – wie es die HHLA tut – kann auf Basis standardisierter Berechnungen belegen, wie die Vorgaben erfüllt werden.

Ökonomie und Ökologie haben mehr gemeinsam als ihre Anfangsbuchstaben. Denn angesichts des Klimawandels ist nachhaltiges Wirtschaften mittlerweile Grundlage unternehmerischen Handelns. Doch was bedeutet nachhaltiges Wirtschaften genau? Das regelt die EU mithilfe der Taxonomieverordnung, die seit 2022 verbindliche Standards für große Unternehmen setzt. Ihren Kern bilden die sechs Umweltziele, die Unternehmen unterstützen sollen: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Taxonomie-konform wirtschaftet ein Unternehmen dann, wenn es einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele leistet, ohne eines der anderen Ziele zu beeinträchtigen. Zudem muss es die internationalen Standards, zum Beispiel in Bezug auf Menschenrechte und Soziales, einhalten.

Die Idee hinter der EU-Taxonomie: Wenn ersichtlich ist, ob und inwieweit ein Unternehmen umweltbewusst wirtschaftet, können Investoren viel leichter nachhaltige Kapitalanlagen identifizieren. Das soll letztendlich mehr Investitionen in nachhaltige Unternehmen und grüne Technologien lenken und zugleich den Green Deal der EU unterstützen. Zudem reduzieren einheitliche Standards die Gefahr des Greenwashings seitens der Unternehmen.

Wie werden die Kriterien für nachhaltige Aktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie bewertet?

Das Unternehmen muss einen wesentlichen Beitrag leisten zu mindestens einem der sechs Umweltziele (siehe unten).

Es darf keinen erheblichen Schaden verursachen in Bezug auf die übrigen fünf Umweltziele.

Und es muss den Mindestschutz von Arbeitnehmenden und die Einhaltung der Menschenrechte gewährleisten.

Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

HHLA weit über dem Branchendurchschnitt: 79 Prozent der Umsatzerlöse 2023 taxonomiekonform

Die HHLA kann anhand der klaren Bewertungskriterien der EU-Taxonomie nachweisen, dass sie den Klimaschutz ernst nimmt. So sind 79 Prozent der Umsatzerlöse 2023 taxonomiekonform, bei den Investitionsausgaben (CapEx) liegt der Wert sogar bei 87 Prozent. ​​„Diese Zahlen liegen weit über dem Branchendurchschnitt im Mobilitätssektor. Sie zeigen, dass das Geschäftsmodell der HHLA per se sehr nachhaltig ist und wir nicht nur in einzelnen Pilotprojekten entsprechend wirtschaften“, sagt Jan Hendrik Pietsch, Leiter Nachhaltigkeit bei der HHLA. „Unsere hohen taxonomiekonformen Investitionsausgaben belegen, dass wir auch künftig den Klimaschutz unterstützen werden.“

Zustande kommen die überdurchschnittlich guten Werte unter anderem durch die Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, die die HHLA-Tochter Metrans fast ausschließlich mit elektrifizierten Mehrsystemlokomotiven abwickelt. Da der Schiffstransport als vergleichsweise CO2-arm gilt, wird „Infrastruktur für eine CO2-arme Schifffahrt“ von der EU ebenfalls als vorteilhaft klassifiziert. Hier spielt das HHLA-Geschäftsmodell mit der Verknüpfung von Seeschiff und Eisenbahn seine Vorteile aus und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. „Im Rahmen der EU-Taxonomie-Anwendung haben wir eine Klimarisikoanalyse durchgeführt und geschaut, wie sich Extremwetterereignisse und Klimaprognosen auf unsere operativen Prozesse im Jahr 2050 an verschiedenen Standorten auswirken werden“, sagt Pietsch. „Dabei kam heraus, dass die bestehende Infra- und Suprastruktur sehr resilient ist.“

Weitere Gesetze auf dem Weg

Die HHLA ist damit für die Zukunft bereits heute gut aufgestellt. „Nachhaltigkeit ist in unserer Unternehmenssteuerung und unseren Managementprozessen fest integriert“, so Pietsch. Eine gute Ausgangslage, denn auf der Basis der Taxonomie wird in den kommenden Jahren eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen verabschiedet, die ebenfalls die Entwicklung zum nachhaltigen Wirtschaften forcieren. Beispielsweise schafft die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) die Voraussetzungen für standardisierte Nachhaltigkeitsreportings. Denn auch hier gilt: Daten über Umweltbelange, Soziales und Governance sollten branchenübergreifend für alle Stakeholder zugänglich und nutzbar sein.

Veröffentlicht am 7.6.2024

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